Allgemeine Nutzungsbedingungen für Ladesäuleninfrastruktur der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH


Die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH, Odenkirchener Straße 201, 41236 Mönchengladbach (nachfolgend „NEW“ genannt) betreibt an verschiedenen Standorten Ladesäulen mit der Möglichkeit der Entnahme von Elektrizität für den Betrieb von Elektrofahrzeugen aus Ladesäuleninfrastruktur (nachfolgend „LIS“ genannt).


  1. Geltungsbereich

    Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „ANB“ genannt), zu denen der Kunde berechtigt ist, eine LIS der NEW zum Aufladen seines Elektrofahrzeugs mit elektrischer Energie zu benutzen. Die ANB stellen hierbei die rahmenvertraglichen Regelungen dar, auf Grundlage derer der Kunde Einzelverträge Entnahme von Elektrizität für jeden einzelnen Ladevorgang (nachfolgend

    Einzelladevertrag“ genannt) abschließt.


  2. Abschluss des Rahmenvertrages

    1. Für die Nutzung der LIS und den Abschluss von Einzelladeverträgen ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen dem Kunden und der NEW erforderlich. Dieser kommt durch die Registrierung des Kunden auf der Internetseite https://new.evc-net.com/ oder in der Easy Charging Quality App (nachfolgend „Easy Charging“ genannt) zustande. Easy Charging ist in allen gängigen Online-App-Stores erhältlich. Der Kunde muss die für die Registrierung erforderlichen Angaben machen und ist verpflichtet, diese Angaben unverzüglich zu aktualisieren, sofern Änderungen eintreten. Solange ein Rahmenvertrag besteht, darf ein Kunde sich nicht nochmals registrieren und keinen weiteren Rahmenvertrag abschließen.

    2. Die Registrierung ist nur volljährigen natürlichen Personen erlaubt.

    3. Der Abschluss eines Rahmenvertrages begründet keinen Anspruch des Kunden auf den Abschluss von Einzelladeverträgen.


  3. Easy Charging – Zugangsdaten und Passwort

    1. Mit wirksam durchgeführter Registrierung erhält der Kunde einen NEW-Ladeaccount mit Zugangsdaten für die Entnahme von Elektrizität an der LIS der NEW. Das im Rahmen der Registrierung vom Kunden selbst vergebene Passwort dient dem Kunden dabei als Authentifizierung beim Abschluss von Einzelladeverträgen.

    2. Um die LIS der NEW nutzen zu können, muss der Kunde Easy Charging auf ein mobiles Endgerät herunterladen und installieren.

    3. Der NEW-Ladeaccount ist nicht übertragbar. Der Kunde darf seinen Account nicht an Dritte übertragen bzw. zur Nutzung überlassen. Er muss seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim halten und vor dem Zugriff Dritter schützen.

    4. Der Kunde hat den Verlust von Zugangsdaten oder die Kenntniserlangung von Zugangsdaten durch Dritte der NEW unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat sein Passwort bei Kenntniserlangung durch Dritte unverzüglich zu ändern.

    5. Alle Rechte an dem NEW-Ladeaccount erlöschen mit der Beendigung des Rahmenvertrages.


  4. Token

    1. Der Kunde hat die Möglichkeit, über die Internetseite oder Easy Charging einen Token (nachfolgend „NEW-Token“ genannt) zu bestellen. Mit dem NEW-Token kann der Kunde den Ladevorgang ohne Verwendung seines Mobiltelefons starten.

    2. Wenn der Kunde für den Ladevorgang den NEW-Token verwendet, hat er sich vor jedem Ladevorgang auf der Internetseite über die jeweils aktuellen Preise zu informieren.

    3. Bei Verlust des NEW-Token ist der Kunde dafür verantwortlich, den NEW-Token selber auf der Internetseite oder über die auf der Internetseite angegebene Hotline zu sperren. Bis zur Sperrung des NEW-Token kann dieser für kostenpflichtige Ladevorgänge verwendet werden. Darüber hinaus hat der Kunde den Verlust des NEW-Token anzuzeigen.


  5. Inhalt des Einzelladevertrages

    1. Der Kunde ist berechtigt, die LIS der NEW nach Maßgabe dieser ANB zu benutzen.

    2. Diese Nutzungsgestattung gilt für die angegebene Höchstbenutzungsdauer der LIS. Die Höchstbenutzungsdauer kann je nach Standort variieren und wird dem Kunden auf geeignete Weise mitgeteilt. Sofern nicht anders angegeben, beträgt sie 24 Stunden. Die Geltung etwaiger Öffnungszeiten, z.B. von Parkhäusern und –plätzen, bleibt unberührt. Etwaig anfallende Parkgebühren sind gesondert zu entrichten.

    3. Nach Beendigung des Ladevorgangs muss der Kunde das Fahrzeug unverzüglich – spätestens binnen 15 Minuten - von der LIS trennen und die zugehörige Parkfläche freigeben.

    4. Im Falle eines Verstoßes gegen die Ziffern 5.2 und 5.3 ist die NEW berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden zu entfernen bzw. durch Dritte entfernen zu lassen. Hierfür werden dem Kunden die Kosten nach Aufwand berechnet. Das Recht der NEW, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.


  6. Entgelt

    1. Der Kunde ist verpflichtet, den zum Zeitpunkt des Ladevorgangs gültigen Preis an die NEW zu entrichten. Der jeweils gültige Preis wird dem Kunden vor Beginn des Ladevorgangs auf geeignete Weise in Easy Charging oder auf der Internetseite mitgeteilt.

    2. Der Kunde erhält er über das zu entrichtende Entgelt eine Rechnung per E-Mail an seine bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Kunde erklärt sich mit dem elektronischen Rechnungsversand ausdrücklich einverstanden. Darüber hinaus werden die bei den Einzelladungen entstehenden Entgelte in der Easy Charging gespeichert und angezeigt.

    3. Die Zahlung der Entgelte erfolgt ausschließlich durch Einzug mittels Lastschrift von dem bei der Registrierung durch den Kunden hinterlegten Konto. Der Kunde ist verpflichtet, der NEW oder dem von ihr beauftragten Dienstleister bei der Registrierung ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Ohne die Erteilung eines solchen sind eine Registrierung, der Abschluss des Rahmenvertrages und der Abschluss von Einzelladeverträgen nicht möglich. Eine Nutzung der LIS ist dann nur im Wege der Ad-hoc Ladung nach Ziffer 7 dieser ANB möglich.

    4. Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs bedient sich die NEW der Threeforce B.V., handelnd unter der Marke Last Mile Solution, Zeemannsstraat 11, 3016CN Rotterdam, Königreich der Niederlande (nachfolgend „LMS“ genannt).


  7. Ad-hoc Ladung

    Grundsätzlich ist jedermann berechtigt, die LIS der NEW zu nutzen. Ad-hoc Ladung bezeichnet die Möglichkeit der Nutzung der LIS ohne vorherige Registrierung bei der NEW. Die Benutzung im Rahmen der Ad-hoc Ladung setzt die Verwendung des auf der LIS aufgedruckten QR-Codes durch den Kunden voraus.


  8. Benutzung der LIS

    1. Der Kunde hat bei der Benutzung der LIS stets die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Er hat sich vor Beginn der Nutzung über die richtige Bedienweise der LIS zu vergewissern. Bei Zweifeln über die richtige Bedienung hat sich der Kunde zunächst hinreichend bei der NEW zu informieren.

    2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das aufzuladende Elektrofahrzeug sowie das Ladekabel – sofern dieses nicht fest mit der LIS verbunden ist – die für die LIS erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllen.

    3. Wenn der Kunde anlässlich eines Ladevorgangs erkennbare Beschädigungen an der LIS bemerkt, ist er zur unverzüglichen Mitteilung der Beschädigung an die NEW unter der auf der Internetseite angegebenen Rufnummer (derzeit 02166/558 8787) verpflichtet. Ladevorgänge dürfen im Falle erkennbarer Beschädigungen der LIS nicht begonnen werden. Begonnene Ladevorgänge sind sofort zu beenden. Das gleiche gilt im Falle erkennbarer Fremdkörper am oder in der LIS, insbesondere an der Buchse/Steckdose oder am Stecker.

    4. Für den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage des Elektrofahrzeuges, einschließlich des Ladekabels, sofern dieses nicht fester Bestandteil der LIS ist, ist der Kunde gegenüber der NEW verantwortlich. Dies gilt auch für die einwandfreie und feste Verbindung des Ladekabels mit der LIS.

    5. Das Elektrofahrzeug – einschließlich des Kabels – darf bei der Benutzung der LIS nur nach den Vorschriften dieser ANB, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften (Gesetze und Verordnungen) und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben werden. Es dürfen nur Materialien und Geräte (dies gilt auch für das Elektrofahrzeug selbst sowie für das Ladekabel) verwendet werden, die entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Ausdrücklich nicht gestattet sind:

      • im Eigenbau hergestellte oder veränderte Ladekabel

      • Adapter, welche die Fahrzeugkupplung mit dem Fahrzeugstecker verbinden. Dies gilt insbesondere auch für die Verwendung von Adaptern an (Gleichstrom-) Schnellladestationen mit fest installiertem Ladekabel.

      • Verlängerungen oder Mehrfachsteckdosen.


  9. Parkflächen

    Der Kunde hat für den Ladevorgang die hierfür gekennzeichneten Parkflächen zu benutzen. Die Nutzung dieser Parkflächen zu anderen Zwecken ist nicht gestattet. Der Zugang zur LIS kann je nach Standort zeitlich beschränkt sein. Werden die Parkflächen für die Nutzung der LIS von Dritten kostenpflichtig zur Verfügung gestellt (z.B. Parkhäuser), trägt der Kunde diese Kosten zusätzlich. Für das Parken gelten die Nutzungsbedingungen des Dritten.


  10. Partnernetzwerk

    1. Der Kunde kann auch LIS anderer Ladesäulenbetreiber im Partnernetzwerk benutzen. Die Freischaltung erfolgt entweder über Easy Charging oder über den NEW-Token. Dies ist abhängig von der jeweils aktuellen Vorgabe des jeweiligen Betreibers.

    2. In Easy Charging und auf der Internetseite wird angezeigt, welche LIS verwendet werden können.

    3. Für die Nutzung einer LIS im Partnernetzwerk gelten zusätzlich neben diesen ANB die Bedingungen des jeweiligen Betreibers.

    4. NEW bzw. der von ihr beauftragte Abrechnungsdienstleister erhalten vom jeweiligen Betreiber der Ladestation die Ladedaten zum Zweck der Abrechnung.


  11. Gewährleistung und Haftung

    1. Die NEW gewährleistet keine durchgehende Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der LIS. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, an einer bestimmten LIS zu einem bestimmten Zeitpunkt laden zu können.

    2. Bei Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung der LIS, die eine Ursache im Bereich des zuständigen Netzbetreibers hat, ist eine Haftung der NEW ausgeschlossen.

    3. Im Übrigen haftet die NEW nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung oder einer der NEW zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftungsbeschränkung gilt auch nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Einhaltung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages entscheidend ist). Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung jedoch auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der NEW.

    4. Der Kunde haftet für alle Schäden, die er schuldhaft verursacht, z.B. für Beschädigungen an Baulichkeiten im Zusammenhang mit der Benutzung der LIS sowie für Schäden an der LIS selbst. Sollte es hierdurch zu einer Schädigung Dritter kommen, stellt der Kunde die NEW von Ansprüchen Dritter frei.


  12. Unterbrechung und Sperrung der Benutzung

    1. Die NEW ist aus betriebsnotwendigen Gründen, z.B. zum Zwecke notwendiger Arbeiten einschließlich der Instandhaltung, Inspektion, Wartung, Instandsetzung oder Modernisierung jederzeit berechtigt, die Benutzung einer LIS zu verweigern, die LIS zu sperren, einen Ladevorgang zu unterbrechen oder die Leistung zu reduzieren.

    2. Darüber hinaus ist die NEW berechtigt, die Benutzung der LIS, insbesondere einen Ladevorgang, ohne vorherige Androhung zu unterbrechen, wenn der Kunde den Bestimmungen dieser ANB zuwiderhandelt oder die Unterbrechung erforderlich ist, um

      • eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Sachen von erheblichem Wert abzuwenden oder

      • zu gewährleisten, dass Störungen Dritter (z.B. zugeparkte Fahrzeuge und Zufahrten) oder störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers ausgeschlossen sind oder

      • der Kunde die LIS missbräuchlich nutzt.

    3. Bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung der LIS ist die NEW von der Leistungspflicht befreit.


  1. Vertragslaufzeit

    1. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit der Bestätigung der Registrierung des Kunden durch die NEW. Er wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen.

    2. Beide Parteien sind berechtigt, den Rahmenvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich zu kündigen.

    3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Rahmenvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Dies gilt nicht, wenn

      • eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder

      • die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist oder

      • der Kunde zum wiederholten Male (mindestens zweimal) Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht erfüllt hat oder

      • wenn der Kunde die LIS missbräuchlich nutzt.

    4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.


  2. Datenschutz

    Die NEW verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden auf Basis des Art. 6 Abs. 1 lit. b) und f) der EU-Datenschutzgrundverordnung. Die detaillierten Informationen zum

    Datenschutz gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO werden im Internet unter www.new- energie.de/datenschutz bereitgestellt oder den Kunden auf ihr Verlangen übersandt. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der NEW lauten: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Odenkirchener Straße 201, 41236 Mönchengladbach, Telefon 02166 688-2220, E-Mail: datenschutzbeauftragter@new.de.


  3. Änderungen der ANB

    1. Änderungen oder Ergänzungen dieser ANB bedürfen der Textform.

    2. Änderung dieser ANB werden den Kunden in Textform spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens angeboten und im Internet https://new.evc-net.com/ sowie der Easy Charging veröffentlicht. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Änderungsangebots in Textform Widerspruch gegenüber der NEW erhebt. Auf diese Zustimmungswirkung wird die NEW den Kunden bei der Bekanntgabe des Änderungsangebots hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist dessen Absendetermin maßgeblich. Im Fall eines wirksamen Widerspruchs wird der Rahmenvertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.


  4. Übertragung der Rechte und Pflichten

    NEW darf den Rahmenvertrag auf eine verbundene Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG übertragen. Im Übrigen ist die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Rahmenvertrag nur mit Zustimmung (in Textform) des anderen Vertragspartners zulässig.


  5. Hinweis für Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB

    1. Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Energielieferung können an den Kundenservice per Post (NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH, Odenkirchener Str. 201, 41236 Mönchengladbach), kostenfrei telefonisch (mo.-fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr und sa.

      von 9:00 bis 14:00 Uhr unter 0800 6 886881) oder per E-Mail (info@new.de) gerichtet werden.

    2. Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Informationen über das geltende Recht, Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon 030 22480-500, verbraucherservice-energie@bnetza.de

    3. Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice der NEW angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder die NEW auf die Beschwerde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang bei der NEW geantwortet hat. Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon 030 2757240–0, info@schlichtungsstelle- energie.de.

    4. Die NEW nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.